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WAS SIND FLIEGENDE BAUTEN

Grundlage sind die "Richtlinien über Bau und Betrieb von
Fliegenden Bauten" (FBR):
"Fliegende Bauten sind nach § 68 Abs. 1 - HBO - Hessiche Bauordnung-; bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind,
wiederholt 
aufgestellt und zerlegt zu werden.
Es handelt es sich nicht um
Fliegende Bauten, wenn sich die bauliche Anlage länger als 3 Monate auf einem Standplatz befindet
In diesen Fällen bedürfen die baulichen Anlagen einer
Baugenehmigung.


 


 

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